Evelyn Naumann
TLLLR
Ref. Pflanzenschutz u. Saatgut
99090 Erfurt
Kühnhäuser Straße 101
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Mit der Neuzulassung von Rodentiziden im Jahr 2018 wurden neue verschärfte Anwendungsbestimmungen zum Artenschutz festgesetzt. Das betrifft die Anwendungsbestimmungen (AWB) NT802-1, 803-1, 820-1 und 820-2. Diese sehen aktuell ein Verbot der Ausbringung von Rodentiziden in den Vorkommensgebieten des Feldhamsters und der Haselmaus von jeweils 01. März bis 31. Oktober sowie in Natura 2000-Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebieten) und auf Rastplätzen von Zugvögeln vor. Zur schlaggenauen Recherche der letztgenannten Gebiete steht das Internetportal Geoproxy zur Verfügung. Verstöße gegen Anwendungsbestimmungen sind bußgeldbewehrt und führen zusätzlich zu Kürzungen im Cross Compliance. Anwender müssen sich zunächst genau informieren, ob die zu behandelnden Flächen in eine oder mehrere der Gebietskulissen der zu schützenden Arten fallen, um darauf aufbauend eine ordnungsgemäße Umsetzung der Anwendungsbestimmungen zu gewährleisten. Informationen hierzu liefern nachfolgende Dokumente.