www.pflanzenschutz-skn.de mehr ...
Für die Ausübung einfacher Hilfstätigkeiten ist keine Pflanzenschutz-Sachkunde erforderlich. Welche Tätigkeiten dies betrifft, erläutert eine Leitlinie... mehr ...
Pflanzenschutzmittel, die für berufliche Anwender zugelassen sind, dürfen nur an Personen abgegeben werden, die den neuen Sachkundenachweis besitzen. mehr ...
Ab dem 27.11.2015 gilt bundesweit ausschließlich die Karte als Nachweis der Sachkunde. Für die meisten Sachkundigen endet zudem der erste Fortbildungszeitraum mehr ...
Faltblatt mit Antworten auf viele Fragen zum Sachkundenachweis Pflanzenschutz hier zum Download mehr ...
Grundsätzlich ist eine Antragstellung weiterhin möglich.... mehr ...
Beantragung von Sachkunde-Nachweisen sind online möglich unter www.pflanzenschutz-skn.de mehr ...
Ab dem 27.11.2015 gilt ausschließlich die Karte als Nachweis der Sachkunde. Die Antragsstellung sollte noch vor dem 26.05.2015 erfolgen! mehr ...
Nach der neue Sachkunde-Verordnung gilt nun als Nachweis ein Sachkundeausweis im Scheckkartenformat... mehr ...