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Wichtige Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 12.10.2015
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Mospilan SG (Wirkstoff: Acetamiprid) nach Artikel 51 erneut erweitert. Das Mittel kann jetzt auch in den folgenden Kulturen und Anwendungsgebieten zur Anwendung kommen:
Spinat und verwandte Arten, Kohlrübe, Kohlgemüse, Stielmus, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Salat-Arten, Erbse, Rettich und Radieschen (Nutzung als Baby-Leaf-Salat)
Gegen Blattläuse im Freiland mit 0,25 kg/ha in 400 bis 600 Liter Wasser/ha. Bei einer Wartezeit von 3 Tage ist maximal 1 Anwendung erlaubt!