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Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 07.12.2016
Die etwas ruhigere Zeit im Winter sollte genutzt werden, um die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln zu kontrollieren.
Grundsätzlich ist Folgendes zu beachten:
Die Mittel sollten im Lager sinnvoll geordnet und übersichtlich zusammengestellt werden. Bei der Durchsicht der Lager sollte ein besonderes Augenmerk auf Pflanzenschutzmittel gerichtet werden, deren Zulassung beendet oder widerrufen ist. Für viele Mittel besteht nach Ende der 18-monatigen Aufbrauchfrist eine Entsorgungspflicht gemäß §15 Pflanzenschutzgesetz.
Informationen zur Entsorgungspflicht sind auf den Internetseiten der Zulassungsbehörde zu finden (www.bvl.bund.de - Pflanzenschutzmittel - zugelassene Pflanzenschutzmittel - Widerrufene und ruhende Zulassungen oder Abgelaufene Pflanzenschutzmittel). Die Liste der betroffenen Mittel ist auch an den Unteren Landwirtschaftsbehörden einzusehen.
Die Entsorgung erfolgt über die Landkreise. Zudem organisiert die deutsche Pflanzenschutz-Industrie in unregelmäßigen Abständen mit dem PRE-System (www.pre-service.de) die Rücknahme und Entsorgung unbrauchbarer Pflanzenschutzmittel und anderer Chemikalien aus der Landwirtschaft. Die Sammelstellen und Termine für 2017 sind noch nicht festgelegt.