Neue Aufzeichnungspflichten ab 01.01.2026
Ab dem 01.01.2026 müssen gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 Pflanzenschutzanwendungen detaillierter dokumentiert werden.
Das betrifft neben den bisherigen Angaben folgende zusätzliche Punkte:
- Name des Anwenders
- Kultur und deren EPPO-Code (NEU) (5-stelliger kulturspezifischer Code, EU einheitlich)
- BBCH-Stadium der Kultur (NEU) (nur bei Indikationen mit Einschränkungen zum Stadium der Kultur)
- Flächenbezeichnung und genaue Lage des behandelten Bereichs (NEU) (z. B. InVeKoS-Schlagnummer oder GPS-Punkt)
- Umfang der behandelten Einheit (Fläche/Teilfläche/Volumen/Menge)
- Datum und Uhrzeit (NEU) der Anwendung (nur bei Indikationen mit zeitlicher Einschränkung)
- Verwendetes Pflanzenschutzmittel samt Zulassungsnummer (NEU)
- Verwendete Menge
- Art der Verwendung (NEU) (z. B. Agrarflächen, Saat-/ Pflanzgutbehandlung, geschlossene Räume)
Es wird weiterhin gefordert, dass diese Aufzeichnungen in einem elektronischen, maschinenlesbaren Format geführt werden und spätestens 30 Tage nach der Anwendung in dieser Form vorliegen.
Den Mitgliedstaaten der EU ist es gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2203 vom 31.10.2025 erlaubt, die Forderung eines maschinenlesbaren Formates um ein Jahr auf den 01.01.2027 zu verschieben. Deutschland wird von dieser Möglichkeit der Verschiebung voraussichtlich Gebrauch machen. Es fehlen aktuell aber noch die rechtlichen Voraussetzungen.
Wir empfehlen daher, zeitnah auf eine elektronische Aufzeichnung umzustellen, um rechtssicher aufzuzeichnen. Viele Betriebe nutzen bereits digitale Systeme zur Dokumentation. Die Hersteller solcher Systeme sind über die rechtlichen Änderungen informiert.
Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern, die bisher die Pflanzenschutzmittelanwendungen handschriftlich dokumentiert haben, können ab dem 01.01.2026 die kostenfreie Web-Anwendung PSM-DOK zur Dokumentation nutzen. PSM-DOK ermöglicht eine einfache, rechtssichere Aufzeichnung der Pflichtangaben. Es handelt sich nicht um ein professionelles Farmmanagementsystem und bietet keine Möglichkeit zur Datenanalyse, -auswertung oder Flächenplanung. Damit ist diese Web-Anwendung in erster Linie für kleine Betriebe geeignet. Die Nutzung erfolgt über den Internetbrowser, unabhängig vom Betriebssystem und auf allen Endgeräten. Die erzeugten Dateien werden nur lokal auf dem Server des Nutzers gespeichert.
PSM-DOK ist erreichbar unter:
Die Freischaltung erfolgt erst am 01.01.2026.
Zusammengefasste Informationen finden Sie auch unter:
https://www.pflanzenschutz-information.de/Apps/WebObjects/PSInfo.woa/wo/10.0.17.5.1.23.3.0.1