Neue Aufzeichnungspflichten ab 01.01.2026
Ab dem 01.01.2026 müssen gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 Pflanzenschutzanwendungen detaillierter dokumentiert werden.
Das betrifft neben den bisherigen Angaben folgende zusätzliche Punkte:
- Name des Anwenders
- Kultur und deren EPPO-Code (NEU) (5-stelliger kulturspezifischer Code, EU einheitlich)
- BBCH-Stadium der Kultur (NEU) (nur bei Indikationen mit Einschränkungen zum Stadium der Kultur)
- Flächenbezeichnung und genaue Lage des behandelten Bereichs (NEU) (z. B. InVeKoS-Schlagnummer oder GPS-Punkt)
- Umfang der behandelten Einheit (NEU) (Fläche/Teilfläche/Volumen/Menge)
- Datum und Uhrzeit (NEU) der Anwendung (nur bei Indikationen mit zeitlicher Einschränkung)
- Verwendetes Pflanzenschutzmittel samt Zulassungsnummer (NEU)
- Verwendete Menge
- Art der Verwendung (NEU) (z. B. Agrarflächen, Saat-/ Pflanzgutbehandlung, geschlossene Räume)
Den Mitgliedstaaten der EU wurde gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2203 vom 31.10.2025 erlaubt, die Forderung eines maschinenlesbaren Formates um ein Jahr auf den 01.01.2027 zu verschieben. Von dieser Möglichkeit wurde Gebrauch gemacht. In der Umsetzung bedeutet das, dass die Aufzeichnungen bis zum 31.12.2026 wie bisher schriftlich oder elektronisch geführt werden können. Die o.g. neuen Parameter müssen aber verbindlich ab dem 01.01.2026 dokumentiert werden.
Die Dokumentation soll unverzüglich erfolgen, wir empfehlen 14 Tage nach der Anwendung.
Welche Dokumentationsmöglichkeiten stehen zur Verfügung?
- Nutzung der kostenfreien Web-Anwendung PSM-DOK. PSM-DOK ermöglicht eine einfache, rechtssichere Aufzeichnung der Pflichtangaben. Es handelt sich nicht um ein professionelles Farmmanagementsystem und bietet keine Möglichkeit zur Datenanalyse, -auswertung oder Flächenplanung. Damit ist diese Web-Anwendung in erster Linie für kleine Betriebe geeignet. Die Nutzung erfolgt über den Internetbrowser, unabhängig vom Betriebssystem und auf allen Endgeräten. Die erzeugten Dateien werden nur lokal auf dem Server des Nutzers gespeichert.
- Nutzung elektronischen Ackerschlagkartei. Es ist mit dem Anbieter der Ackerschlagkartei zu klären, ob dieser die neuen Aufzeichnungsdaten in sein Programm bereits eingepflegt hat.
- Nutzung von DiPAge (Digitale Pflanzenschutz-Anwendungsdaten-Erfassung), eine vom Julius Kühn-Institut (JKI) entwickelte webbasierte Lösung. Eine Testphase hat bereits stattgefunden, eine finale Version ist aber noch nicht veröffentlicht. Zur Unterstützung kann diesbezüglich folgende Exceltabelle vom JKI dienen. Sofern die Tabelle als csv abgespeichert wird, erfüllt sie nach aktuellem Kenntnisstand den Anforderungen des maschinenlesbaren Formates.
Eine Auflistung der wichtigsten Kulturen im Ackerbau und deren EPPO-Codes finden Sie hier.