Fortbildungsverpflichtung für Sachkundige im Pflanzenschutz
Jeder Sachkundige muss jeweils innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren an einer anerkannten Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung teilnehmen.
Die Fortbildungsbescheinigungen sind vom Sachkundeinhaber aufzubewahren. Im Falle einer Kontrolle sind diese als Nachweis vorzulegen.
Termine externer Veranstaltungen (bitte direkt beim Anbieter nachfragen, ob die geplanten Veranstaltungen durchgeführt werden.)
Termin | Ort | Zielgruppe | Kontakt |
16.10.2025 20.11.2025 | Stralsund | Anwender/ Abgeber | BBV-Bildung Bedeutet Verstehen e.V. Barther Str. 69, 18437 Stralsund Tel. 03831-26580 E-Mail: sek@bbv-ev.info www.bildung-bedeutet-verstehen.de |
aktuell sind keine Termine bekannt | Wöbbelin | Anwender/ Abgeber | DEULA Mecklenburg-Vorpommern / UFAT- Bildungswerk e.V. Wöbbelin Schweriner Straße 66, 19288 Wöbbelin Tel. 038753-887-13 E-Mail: henning@deula-mv.de www.deula-mv.de |
Online-Fortbildungsmöglichkeiten (Auswahl)
Landakademie:
Fortbildung im Agrarbereich, Gartenbau, Galabau und Handel (Anerkennung durch den Pflanzenschutzdienst Berlin)
DEULA-Nienburg GmbH:
Fortbildung in allen Bereichen (Anerkennung u.a. durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen)
Neudorff:
Fortbildung im Handel
Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft (BEW):
Fortbildung im Forstwesen
Landwirtschaftliche Beratungs- und Weiterbildungsgesellschaft (LBWG):
Fortbildung in allen Bereichen (Anerkennung u.a. durch den PSD Sachsen-Anhalt)