Vertragsbedingungen (AGB) für Nutzer des Nachhaltigkeitsselbstchecks für den Hopfenbau

Vertragsbedingungen (AGB) für Nutzer des Nachhaltigkeitsselbstchecks für den Hopfenbau

 

§ 1     Gegenstand

1.1          Der Nachhaltigkeitsselbstcheck für den Hopfenbau ist ein Angebot des Hopfenring e.V. im Auftrag der Hopfenvermarkter im deutschen Hopfenwirtschaftsverband. Er erbringt die Internet­anwendung „nhc-hopfen.isip.de“ ausschließlich auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen

1.3     Der Hopfenring e.V. wird die Leistungen nach dem Stand der Technik erbringen.

§ 2     Registrierung

2.1          Hopfenerzeuger, die Zugang zum Nachhaltigkeitsselbstcheck erlangen möchten (nachfolgend Teilnehmer genannt), müssen sich registrieren lassen. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht und der Hopfenring e.V. darf die Registrierung eines Teilnehmers ohne Begründung ablehnen. Zur Registrierung muss das vom Hopfenring e.V. zur Verfügung gestellte Registrierungsformular vollständig und zutreffend ausgefüllt werden. Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Hopfenring e.V. kommt mit der Zusendung der Kennungsdaten beim Teilnehmer zustande.

2.2          Der Teilnehmer hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Kennungsdaten zu widerrufen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Er hat in Textform oder durch Rücksendung der Online-Kennung zu erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Online-Kennung. Das Widerrufsrecht erlischt mit der erstmaligen Inanspruchnahme des Nachhaltigkeitsselbstchecks.

2.3     Der Teilnehmer ist verpflichtet, eine Änderung der angegebenen Daten dem Hopfenring e.V. unverzüglich mitzuteilen. Wird durch den Hopfenring e.V. festgestellt, dass die persönlichen Angaben bei der Registrierung falsch sind, so wird die Registrierung ohne Angabe von Gründen fristlos zurückgenommen und der Zugriff auf den geschlossenen Bereich der Internetanwendung nhc-hopfen.isip.de gesperrt. Die Registrierung wird erst wirksam, wenn der Teilnehmer die Kenntnisnahme dieser AGB und sein Einverständnis mit ihrer Geltung erklärt hat und der Antrag auf Registrierung durch den Hopfenring e.V. angenommen wird.

§ 3     Nutzerkennung, Passwort

3.1     Nach der Anmeldung und Annahme des Registrierungsantrags durch den Hopfenring e.V. erhält der Teilnehmer einen Benutzernamen und ein Passwort, welche ihm gemeinsam den Zugang zum geschlossenen Bereich der Internetanwendung nhc-hopfen.isip.de ermöglichen. Der Teilnehmer muss seine Zugangsdaten vor dem unberechtigten Zugriff Dritter schützen. Erlangt der Teilnehmer Kenntnis von einer Verletzung der Sicherheit irgendwelcher auf der Internetanwendung nhc-hopfen.isip.de gespeicherten Daten bzw. Informationen, oder hält er eine solche Verletzung für möglich, hat er den Hopfenring e.V. unverzüglich davon zu unterrichten.

§ 6     Haftung

6.1     Der Hopfenring e.V. haftet nicht für missbräuchliche Verfügungen oder sonstige Schäden, die durch unberechtigte Verwendung der Nutzerkennung oder des Passwortes entstehen.

6.2     Eine Haftung des Hopfenring e.V. für die Interpretation, und Anwendung der bereitgestellten Informationen und (Daten) durch die Teilnehmer ist ausgeschlossen. Der Hopfenring e.V. haftet nur für die formale Korrektheit der bereitgestellten Daten.

6.3     Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen den Hopfenring e.V. (einschl. dessen Erfüllungsgehilfen), die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht/Kardinalpflicht verletzt worden ist. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall auf das Dreifache der jährlich zu zahlenden Pauschale oder EUR 100.000,00 begrenzt, je nachdem, welcher Wert höher ist; die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

          Die Einschränkungen gelten nicht, soweit die Schäden durch die Haftpflichtversicherung des Hopfenring e. V. gedeckt sind und der Versicherer zahlt. Der Hopfenring e.V. verpflichtet sich, die bei Vertragsabschluss bestehende Deckung aufrechtzuerhalten.

          Ansprüche wegen Körperschäden sowie wegen Sachschäden nach dem Produkthaftungsrecht bleiben unberührt.

6.4     Wenn der Teilnehmer berechtigt ist, vom Vertrag zurück zu treten und/oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, kann der Hopfenring e.V. dem Teilnehmer eine angemessene Frist für die Erklärung setzen, ob dieser noch Erfüllung/Nacherfüllung verlangt. Nach erfolglosem Ablauf dieser Erklärungsfrist ist der Anspruch des Teilnehmers auf Erfüllung/Nacherfüllung ausgeschlossen.

6.5     Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln („Gewährleistungsfrist“) beträgt 12 Monate.

6.6     Die Speicherung von Daten des Teilnehmers ist eine zusätzliche Serviceleistung, die der Hopfenring e.V. auf Wunsch des Teilnehmers erbringt. Der Teilnehmer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Aufbewahrung oder Sicherung seiner Daten durch den Hopfenring e.V.

§ 7     Vertraulichkeit

7.1     Der Hopfenring e.V. verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und von schriftlich als vertraulich bezeichneten Informationen nur zur Durchführung dieses Vertrags zu verwenden und zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.

7.2     Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf den Bereich der Landwirtschaft beziehen, sowie für Daten, die dem Hopfenring e.V. bereits bekannt sind oder außerhalb dieses Vertrages bekannt waren oder bekannt werden.

7.3     Der Hopfenring e.V. verpflichtet seine Mitarbeiter zur Wahrung der Vertraulichkeit.

§ 8     Gerichtsstand

8.1     Der Vertrag und seine Änderungen bedürfen der Schriftform. Fax und e-mail erfüllen das Schriftformerfordernis.

8.2     Gerichtsstand im Verhältnis zu Kaufleuten ist der Sitz des Hopfenring e.V.

8.3     Es gilt deutsches Recht.

Stand: 2014-11-12