Düngung – Landesportal Düngung-BW unterstützt
Wichtige Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 22.02.2021
H. Lindner, amtliche Pflanzenschutzberater im Main-Tauber-Kreis weist heute daraufhin, dass seit dem 1. Februar auf Ackerland/Grünland mit der Düngung begonnen werden darf, wenn es die Witterungsverhältnisse zu lassen (kein überschwemmter, wassergesättigter, gefrorener und/oder schneebedeckter Boden).
Vor der Düngung wesentlicher Nährstoffmengen (mehr als 50kg N/ 30kg P2O5 je Hektar) muss eine Düngebedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat zwingend durchzuführen. In Ergänzung dazu informiert der Fachmann nochmals ausdrücklich, dass bereits seit dem 01. Mai 2020 jede Düngemaßnahme spätestens zwei Tage nach der Aufbringung schriftlich aufgezeichnet werden muss. Insgesamt rät der renommierte Berater im „Gesamtkomplex Düngung“ das Onlineprogramm www.duengung-bw.de zu nutzen.
Achtung: Zwingend zu beachten sind die gesonderten Anforderungen bei der Düngebedarfsermittlung in den „Roten Gebieten“.
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