Zuckerrüben – Bekämpfungsrichtwert jetzt bei 15%!
Wichtige Informationen aus dem Rhein-Neckar-Kreis vom 30.07.2021
In seinem aktuellen Warndienst für Ackerbaukulturen im Rhein-Neckar-Kreis informiert der Pflanzenschutzexperte G. Münkel vom Landwirtschaftsamt in Sinsheim heute darüber, dass zwischen dem 01. und 15. August die Schadensschwelle von 15% befallenen Blättern bei den Blattkrankheiten gilt.
Dieser Bekämpfungsrichtwert gilt auch für eine Folgebehandlung. Die Witterungsbedingungen sind nach wie vor für eine weitere und schnelle Ausbreitung der Cercospora Blattflecken gegeben. Da die Rüben in diesem Jahr bis jetzt nicht unter Trockenstress leiden und die Blätter tagsüber am Boden liegen ist der Verlauf dennoch nicht so stark wie angenommen. „Kontrollieren Sie in sehr kurzen Abständen - beginnen Sie damit, sobald die erste Behandlung zwei Wochen vorüber ist,“ so der fachmännische Rat des Sinsheimer Beraters.
Gleichzeitig erinnert G. Münkel an die Aufbrauchfrist von epoxiconazolhaltigen Mitteln wie Rubric, Juwel oder Duett Ultra und empfiehlt für sein Starkbefallsgebiet ausdrücklich die Zumischung des Kontaktfungizide Funguran Progress mit einer Aufwandmenge von ca. 1,5 kg/ha.