Zuckerrüben – Heute schon beachten: Notfallzulassung für die Beizung
Wichtige Informationen des LRA Tübingen vom 15.01.2020
Der amtliche Berater und Pflanzenschutzexperte A. Lohrer erinnert heute daran, dass das BVL auch für Baden-Württemberg eine Notfallzulassung für die Beizung mit Cruiser 600FS erteilt hat.
Die Anwendung wird über eine Allgemeinverfügung geregelt, die demnächst vom Regierungspräsidium Tübingen erlassen wird. Folgende Punkte sollten bereits vor einer eventuellen Beschaffung des spezifisch gebeizten Saatguts berücksichtigt werden:
- Die äußerste Reihe des Ackerschlages darf nicht mit Cruiser 600 FS gebeiztem Saatgut gesät werden.
- Nicht benötigtes Saatgut ist an die ausgebende Instanz zurückzuführen; die Rückgabe ist zu dokumentieren. Überlagerung ist somit nicht erlaubt!
- Auf den ausgesäten Flächen dürfen im selben und im Folgejahr keine blühenden Zwischenfrüchte und keine bienenattraktiven Kulturen (z.B. Raps, Leguminosen, etc.) nachgebaut werden. In der Nachfolgekultur sind blühende Beikräuter zu vermeiden. Eine Brache oder Blühfläche ist im Folgejahr nicht möglich.