Zuckerrüben – Momentan sind bakterielle Blattflecken in den Beständen zu finden
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Heilbronn vom 18.06.2020
Für die Pflanzenschutzexpertin A. Vetter vom Landwirtschaftsamt im Kreis Heilbronn erläutert die aktuelle Situation der regionalen Zuckerrübenbestände und rät zur Durchführung regelmäßiger Bestandeskontrollen.
Jetzt müssen Rübenschosser und Samtpappel am besten noch vor der Blüte und von Hand aus den Beständen entfernt werden. Die Samtpappel wird bis zu 2 m hoch, kann bis zu 2000 Samen pro Pflanze ausbilden, welche dann bis zu 50 Jahre im Boden keimfähig bleiben.
Die Kontrolle der Zuckerrüben auf Blattkrankheiten wie Cercospora, Ramularia, Mehltau und Rost hat bereits begonnen. Lediglich bakterielle Blattflecken (Pseudomonas syringae) wurden bis jetzt auf unserem Monitoring-Standort in Weinsberg festgestellt. Die bakteriellen Blattflecken sind leicht mit Cercospora zu verwechseln. Wichtigstes Unterscheidungsmerkmal sind die schwarzen Punkte innerhalb der voll ausgebildeten Flecken bei Cercospora.
Die Bekämpfungsschwelle liegt bis Ende Juli bei 5% befallener Blätter in der Summe der oben genannten Erreger. Bis Mitte August gilt die Schwelle von 15% und danach 45% für eine Erstbehandlung.
Wenn die erste Schadensschwelle erreicht ist, sollte eine Behandlung mit einem Fungizid unverzüglich erfolgen. Für die erste Applikation empfehlen die Heilbronner Fachleute in unserem Anbaugebiet den Einsatz von Rubric (1,0 Liter/ha) + Tridex DG Raincoat (2,0 kg/ha).
Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat, wie bereits im letzten Jahr, eine Notfallzulassung für Tridex DG Raincoat (Wirkstoff: Mancozeb) gegen Cercospora-Blattflecken in Zuckerrüben für die Zeit vom 15. Juni bis zum 12. Oktober 2020 erteilt. Das Mittel kann zur Verhinderung einer weiteren Resistenzentwicklung in Tankmischung, z.B. mit Azolfungiziden, ab Bestandesschluß (BBCH 39 bis 45) mit 2,0 kg/ha in maximal 400 Liter Wasser/ha gespritzt werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung und für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 3 Anwendungen begrenzt. Ein Behandlungsabstand wurde nicht festgelegt. Wartezeit: 28 Tage.
Achtung: Anwendung in Nachbarschaft zu Oberflächengewässern nur mit einem verlustmindernden Gerät.
Folgende Abstände sind einzuhalten: Abdriftminderungsklasse 75%-20m, 90%-10m (NW607-1).