Zuckerrüben – Nicht vergessen: Bekämpfungsrichtwert liegt jetzt bei 45%
Wichtige Informationen aus dem Rhein-Neckar-Kreis vom 30.07.2021
In seinem aktuellen Warndienst für Ackerbaukulturen im Rhein-Neckar-Kreis informiert der Pflanzenschutzexperte G. Münkel vom Landwirtschaftsamt in Sinsheim heute darüber, dass seit dem 15. August die Schadensschwelle von 45% befallenen Blättern bei den Blattkrankheiten gilt. Dies gilt auch für eine Folgebehandlung.
Amistar Gold, Mercury Pro, Ortiva und Zaftra AZT 250 SC haben eine Wartezeit von 35 Tagen. Alle anderen Produkte haben 28 Tage. Eine evtl. dritte Behandlung ist somit nur für die Flächen mit Rodeterminen ab Oktober sinnvoll und sollte dann, bei Überschreitung der Schadensschwelle, ca. 14 Tagen nach der zweiten Behandlung durchgeführt werden. Im Zweifelsfall Beratung anfordern.
Achtung: Wir erinnern nochmals an das Entfernen sämtlicher Blühpflanzen aus dem Bestand, wenn die Zuckerrüben mit Cruiser 600 FS gebeizt wurden.