Zuckerrüben – Thiamethoxamgebeiztes Saatgut: Vorsicht es gelten spezielle Vorschriften!
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Schwäbisch Hall vom 12.03.2021
S. Wolpert, renommierter Pflanzenschutzberater am Landwirtschaftsamt Ilshofen, weißt heute darauf hin, dass im vergangenen Jahr durch den Wegfall der Neonikotinoiden Beize schmerzlich erkannt werden musste, welches Ausmaß der Schaden durch Virosen annehmen kann.
Durch eine Notfallzulassung war es in diesem Jahr möglich Rübensaatgut zu beziehen, das mit Cruiser 600 FS (Thiamethoxam) gebeizt ist. Durch diese Beize können Insektizidbehandlungen eingespart werden.
Da die Aussaat der Zuckerrüben in den nächsten Wochen beginnen wird, erinnern die Ilshofener Anbauexperten heute schon vorzeitig daran, dass schon bei der Aussaat von Thiamethoxamgebeiztem Zuckerrübensaatgut, spezielle Vorschriften einzuhalten sind:
- Meldung der Aussaat mit Flächenangabe mindestens 3 Werktage vorher an das RP bzw. LRA (über Rohstoffportal der Südzucker oder über das LRA)
- mechanische oder pneumatische Sätechnik aufgeführt in "Liste der abdriftmindernden Sägeräte" des JKI verwenden
- auf erosionsgefährdeten Flächen Schutzmaßnahmen ergreifen
- keine Aussaat in Naturschutzgebieten
- äußere Reihe nicht mit behandeltem Saatgut bestellen oder mindestens 45 cm zum Ackerrand freilassen
- Behandeltes Saatgut und entstandene Stäube vollständig in den Boden einbringen
- verschüttetes Saatgut sofort entfernen, kein Saatgut offen liegen lassen
- Meldung von Erosionsereignissen mit Auswirkung auf benachbarte Flächen an Behörde
- keine Nachsaat mit behandeltem Saatgut z. B. nach Frost
- Blüte von Beikraut und anderer Pflanzen auf der Fläche vermeiden
- kein Anbau bienenattraktiver Pflanzen auf der Fläche, insbesondere Raps, Sonnenblumen, Mais, durchwachsene Silphie, Leguminosen, Kartoffeln oder Zwischenfrüchten, die vor dem 01.01.2023 zur Blüte gelangen. (Ausnahme bei FAKT für das Mulchen blühender Zwischenfrüchte erforderlich!)
- Keine Anlage von Blühflächen oder Bracheflächen bis Ende 2022
- Rückgabe nicht gebrauchten Saatguts an Zuckerfabriken