Pflanzenschutzmittel – Änderungsbescheid für eine Zulassung für Notfallsituationen
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 09.01.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Produkt Korit 420FS mit dem Wirkstoff Ziram die Änderung des Zulassungszeitraumes mitgeteilt.
Nach der Änderung in Abschnitt A des vorangegangenen Bescheides wurde der Zulassungszeitraum von Korit 420FS im zweiten Absatz geändert. Damit darf das Produkt nun wie folgt und im nachfolgendem Zeitraum eingesetzt werden:
Die Zulassung wird für die Zeit vom 15. Januar 2023 bis zum 14. Mai 2023 für 120 Tage zur Beizung von Mais-Saatgut für die Saatgutproduktion sowie für Züchtungs- und Sortenversuche erteilt.
Achtung: Sämtliche Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen müssen zwingend beachtet werden! Weitere, detaillierte Angaben zur sachgerechten Anwendung, Aufwandmenge, sonstige Kennzeichnungsauflagen und Wartezeit sind den entsprechenden Packungsbeilagen zu entnehmen. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich!
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.