Pflanzenschutzmittel – Änderungsbescheid für Notfallzulassung von Metalaxyl-M
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 14.02.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übermittelte heute einen Änderungsbescheid zur Zulassung für Notfallsituationen im Pflanzenschutz. In diesem Zusammenhang wurde die Zulassung für das Produkt Fonganil Gold (Wirkstoff: Metalaxyl-M) geändert.
In der aktuellen Fassung wurde der Schadorganismus bei der Jungpflanzenanzucht von Tomaten im Gewächshausanbau von Falschem Mehltau auf Phytophthora-Wurzel/Stängelfäule geändert.
Achtung: Sämtliche Angaben zur sachgerechten Anwendung in o.a. Kulturen und Indikationen, zu den exakten Aufwandmengen und den Wartezeiten sind zwingend zu berücksichtigen und einzuhalten.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.