Pflanzenschutzmittel – Apron XL als zeitlich befristete Notfallzulassung zur Behandlung von Saatgut in verschiedenen Gemüsekulturen
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 20.12.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat das Präparat Apron XL mit dem Wirkstoff Metalaxyl-M als Notfallzulassung zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf die Saatgutbehandlung gegen Auflaufkrankheiten und Falschen Mehltau in verschiedenen Gemüsekulturen und auf die anschließende Aussaat des so behandelten Saatguts im Freiland beschränkt:
I. Zur Produktion von Saatgut in der Zeit vom 19. Dezember 2022 bis zum 17. April 2023. Die zugelassene Menge wird auf 880 Liter ausreichend für eine später zu behandelnde Fläche mit gebeiztem Saatgut von 43.729 ha begrenzt.
II. Zur Produktion von Saatgut in der Zeit vom 1. Februar 2023 bis zum 31. Mai 2023, das ausschließlich für die innergemeinschaftliche Verbringung in andere Mitgliedstaaten vorgesehen ist, die ihrerseits Notfallzulassungen oder Genehmigungen zur Verwendung des gebeizten Saatgutes erteilt haben. Die zugelassene Menge wird auf 100 Liter ausreichend für eine Saatgutmenge von ca. 11.485 ha begrenzt. Die entsprechenden Mitgliedstaaten und Mengen für die Kulturen gehen aus der folgenden Tabelle hervor:
Tabelle 1: Mengen zur Verbringung des gebeizten Saatgutes in andere Mitgliedstaaten
Mitgliedstaat | Kultur | Menge Saatgut [t] | Fläche [ha] | Menge Produkt [L] |
Italien | Feldsalat | 28 | 2.350 | 60 |
Italien | Möhren | 27,4 | 9.135 | 40 |
Summe |
| 55,4 | 11.485 | 100 |
III. Zur innergemeinschaftlichen Verbringung von gebeiztem Saatgut aus Italien und den Niederlanden nach Deutschland in der Zeit vom 1. Februar 2023 bis zum 31. Mai 2023. Die zugelassene Menge wird auf 903 Liter ausreichend für eine Saatgutmenge von 20.942 ha begrenzt.
IV. Zur Aussaat des unter I. produzierten und unter III. importierten Saatgutes in Deutschland vom 1. Februar 2023 bis zum 31. Mai 2023. Die zugelassene Menge wird auf 1.783 Liter ausreichend für eine Fläche von 64.671 ha begrenzt.
Bei der Zulassung wurden folgende Anwendungsgebiete festgesetzt:
Schadorganismus | Kultur |
Auflaufkrankheiten (Pythium-Arten), Falscher Mehltau (Frühbefall) | Buschbohne, Radieschen, Feldsalat, Spinat, Rucola-Arten, Frische Kräuter, Weißkohl, Beten |
Auflaufkrankheiten (Pythium-Arten) | Speisezwiebel, Möhre, Stangenbohne, Stangenbohne (Greening Projekt) |
Angaben zur sachgerechten Anwendung / Anwendungsbereich
Weitere detaillierte Angaben zur sachgerechten Anwendung des genannten Mittels zu den jeweiligen Anwendungsgebieten sowie Angaben zu den jeweiligen Aufwandmengen und ggf. unterschiedlichen Wartezeiten sind den entsprechenden Gebrauchsanweisungen zu entnehmen.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.