Pflanzenschutzmittel – Befristete Notfallzulassung zur Saatgutbehandlung in Zuckermais
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 18.03.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat das Präparat Maxim XL mit den Wirkstoffen Fludioxonil und Metalaxyl-M befristet zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich beschränkt auf die Saatgutbehandlung gegen Pythium-Arten, Fusarium-Arten und Auflaufkrankheiten in Zuckermais.
Angaben zur sachgerechten Anwendung / Anwendungsbereich
I. Zur Produktion von Saatgut, das ausschließlich für die innergemeinschaftliche Verbringung in die Mitgliedstaaten Österreich, Frankreich, Spanien, Italien und Ungarn vorgesehen ist in der Zeit vom 17. März 2022 bis zum 14. Juli 2022. Die zugelassene Menge wird auf 220 Liter für eine Fläche zur späteren Aussaat von ca. 7.000 ha in den Zielländern begrenzt.
Maxim XL darf zur Bekämpfung von Fusarium-Arten, Pythium-Arten und Auflaufkrankheiten in Zuckermais eingesetzt werden. Die Aufbringung erfolgt vor der Saat im Stadium der Kultur BBCH 00 und dient der Saatgutbehandlung von Saatgut das zum Export vorgesehen ist. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde auf 12,5 ml Produkt pro Einheit Saatgut festgelegt. Insgesamt dürfen maximal 31,25 ml Produkt/ha (entsprechend maximal 2,5 Saatgut-Einheiten pro ha; 1 Einheit umfasst 50.000 Korn) eingesetzt werden. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.