Pflanzenschutzmittel – Dispenser stehen durch Notfallzulassung zur Verfügung
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 17.02.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Isomate CLR MAX TT (mit den Pheromonen (E,E)-8,10-Dodecadien-1-ol, (Z)-11-Tetradecen-1-yl-acetat, (Z)-9-Tetradecen-1-yl-acetat, Dodecan-1-ol, Tetradecan-1-ol) zugelassen. Die Zulassung ist beschränkt auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Fruchtschalenwickler (Adoxophyes orana), Lederfarbener Schalenwickler (Pandemis heparana) in Kernobst.
Die Zulassung von Isomate CLR MAX TT wird für die Zeit vom 05. April 2023 bis zum 02. August 2023 ausgesprochen. Damit ist die Anwendung in der genannten Kultur in einem Zeitraum von exakt 120 Tagen möglich. Die bundesweit zugelassene Isomate CLR MAX TT-Menge ist auf 2.925.000 Dispenser begrenzt und damit ausreichend für eine bundesweite Behandlungsfläche von ca. 3.900 ha.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Isomate CLR MAX TT-Dispenser dürfen im Freilandanbau von Kernobst vor Flugbeginn und nach Warndienstaufruf gegen Adulte der o.a. Schaderreger im Entwicklungsstadium der Kultur ab BBCH 71 ausgebracht werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in den o.a. Anwendungen für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde festgelegt auf exakt 750 Dispenser/ha. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.