Pflanzenschutzmittel – Exirel-Notfallzulassung für Hopfen
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 15.04.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Exirel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Liebstöckelrüssler in Hopfen beschränkt.
Die Zulassung von Exirel wird für die Zeit vom 14. April 2020 bis zum 11. August 2020 für exakt 120 Tage erteilt. Die dafür bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf insgesamt 1.500 Liter begrenzt, und ist damit ausreichend für 2.000 ha.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel darf als Einzelpflanzenbehandlung im Freilandanbau nach Warndienstaufruf, Flächen mit Starkbefall im Stadium der Kultur zwischen BBCH 11 bis 19 gegossen werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung und für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt 0,375 ml pro Stock in 0,25 Liter Wasser pro Stock. Der maximale Mittelaufwand darf 750 ml/ha (2.000 Stöcke/ha) nicht überschreiten. Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.