Pflanzenschutzmittel – Gegen Feuerbrand: Zulassung nach Artikel 53
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 02.03.2021
Dr. F. Merz Pflanzenschutzexperte am Regierungspräsidium Stuttgart teilt mit, dass das Produkt LMA (Wirkstoff: Aluminiumkaliumsulfat) vom BVL für 120 Tage wieder die Zulassung für die Notfallsituation zur Bekämpfung von Feuerbrand in Kernobst erhalten hat.
Das Mittel darf ab dem 1. April bis zum 29. Juli 2021 mit 10 kg/ha und je Meter Kronenhöhe in mindestens 250 bis 500 Liter Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndienstaufruf gespritzt oder gesprüht werden. Ab Beginn bis abgehende Blüte sind 3 Anwendungen, nach Hagel eine weitere Anwendung bis zum Stadium 81 (Beginn der Fruchtreife) zulässig. Wartezeit: F.
Achtung: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 50% - 20m, 75% - 15m, 90% - 5m.