Pflanzenschutzmittel – Karate Zeon als zeitlich befristete Notfallzulassung
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 02.06.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat das Präparat Karate Zeon mit dem Wirkstoff lambda-Cyhalothrin befristet zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in Himbeere, Brombeere und Holunder beschränkt.
Die Zulassung von Karate Zeon wird für die Zeit vom 15. Juni 2022 bis zum 12. Oktober 2022 und damit für exakt 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge ist ausschließlich auf 105 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für etwa 1.400 ha (jeweils 2 Behandlungen bei angenommenen 0,0375 Liter/ha und Behandlung).
Angaben zur sachgerechten Anwendung / Anwendungsbereich - Freilandanbau
Das Ausbringen von Karate Zeon darf von Himbeere, Brombeere und Holunder nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf im BBCH 85 bis 87, gesprüht werden. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt. Der Behandlungsabstand zwischen den beiden möglichen Behandlungen muss mindestens 3 Tage betragen.
Angaben zur sachgerechten Anwendung / Anwendungsbereich - Gewächshausanbau
Das Ausbringen von Karate Zeon darf nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf im BBCH 85 bis 87 in Himbeere und Brombeere, gesprüht werden. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt. Der Behandlungsabstand zwischen den beiden möglichen Behandlungen muss mindestens 3 Tage betragen.
Aufwandmenge und Wartezeit – Freiland- und Gewächshausanbau
Die Aufwandmenge wurde festgelegt auf 0,0375 Liter/ha in mindestens 600 Liter Wasser/ha. Maximal dürfen 0,0375 Liter/ha je Behandlung; und in der Kultur/Jahr maximal 0,075 Liter/ha eingesetzt werden. Die Wartezeit wurde auf exakt 3 Tage festgelegt.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.