Pflanzenschutzmittel – Nach Artikel 53: Zulassung für Notfallsituationen
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 17.01.2022
Dr. F. Merz, der Pflanzenschutzexperte vom Pflanzenschutzdienst des Regierungspräsidiums Stuttgart, berichtet, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zur Bekämpfung von Drahtwürmern in Kartoffel auf befallsgefährdeten Flächen, insbesondere im Ökolandbau, sowie in Spargel ab dem 21. Februar bis zum 20. Juni 2022 befristet für 120 Tage das bewährte Produkt Attracap (Wirkstoff: Metarhizium brunneum) wieder zugelassen hat.
In Kartoffeln (Speise-, Veredelungs-, Stärke- und Pflanzkartoffeln) kann das Mittel bei geringem bis mittleren Befall mit 30 kg/ha beim Legen der Kartoffeln oder alternativ zwischen den Kartoffeldämmen kurz vor Reihenschluss mit Granulatstreuern in die offene Furche eingemischt werden. Es ist sofortige vollständige Bedeckung erforderlich. Maximal eine Anwendung. Wartezeit: F.
In Spargel wird Attracap mit 30 kg/ha mit einem Granulatstreuer auf den abgefrästen Damm gestreut. Nach dem Aufbringen wird im selben Schritt der Damm wieder aufgebaut und anschließend die Folie wieder auf den Damm gelegt. Maximal eine Anwendung. Wartezeit: F.
Achtung: Keine Ausbringung bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s. Die Granulate sind vollständig in den Boden einzuarbeiten. Sollten sie auf der Bodenoberfläche zu liegen kommen, sind sie umgehend zu entfernen bzw. nachträglich einzuarbeiten.