Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für den Anbau von Zierpflanzen
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 09.06.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat im Rahmen einer Notfallzulassung das Mittel FONGANIL GOLD (Wirkstoff: Metalaxyl-M) zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung in Zierpflanzen (Topflanzen) gegen Pythium-Arten im Gewächshaus beschränkt.
Die Zulassung wird auf den Zeitraum vom 8. Juni 2021 bis zum 5. Oktober und damit für exakt 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf 600 Liter begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
FONGANIL GOLD darf im Gewächshausanbau von Zierpflanzen (Topfpflanzen) nach dem Topfen bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome gegossen werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der genannten Kultur und je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Bei der Aufwandmenge wird wie folgt differenziert:
- 6,8 Liter/ha (bei Topfgrößen mit einem Durchmesser von bis zu 9 cm)
- 11 Liter/ha (bei Topfgrößen mit einem Durchmesser von 10-14 cm)
(Gießbehandlung mit 13 ml Produkt/hl Wasser (0,013%)
Die Wartezeit wurde mit „XN“ festgelegt und ist damit ohne Bedeutung.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.