Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für den Feldsalatanbau
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 30.06.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat im Rahmen einer Notfallzulassung das Mittel Proman (Wirkstoff: Metobromuron) zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung in Feldsalat gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
(ausgenommen Klettenlabkraut) beschränkt.
Die Zulassung wird auf den Zeitraum vom 29. Juni 2021 bis zum 27. Oktober 2021 und damit für exakt 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf 2.400 Liter begrenzt. In 2021 wird in Deutschland Feldsalat auf insgesamt 3.800 ha angebaut. Davon entfallen auf den Frühjahrsanbau 1.200 ha und auf den Herbstanbau 2.600 ha (Antrag).
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Proman darf im Freiland- und Gewächshausanbau von Feldsalat zum Anwendungszeitpunkt der Kultur vor dem Auflaufen, unmittelbar nach der Saat bis BBCH 05 gespritzt werden. Die Einjährigen zweikeimblättrigen Unkräuter dürfen zum Zeitpunkt dieser Anwendung im Entwicklungsstadium bis BBCH 12 sein. Die maximale Zahl der Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde auf 1,0 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha festgesetzt. Bei den Wartezeiten wir differenziert:
- Freiland: 42 Tage; Gewächshaus: 60 Tage
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.