Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Digitalis lanata
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 01.04.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat das Präparat Asulox mit dem Wirkstoff Asulam befristet zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Senecio- und Polygonum-Arten in Fingerhut (Digitalis lanata) beschränkt
Die Zulassung von Asulox wird für die Zeit vom 15. April 2022 bis zum 12. August 2022 und damit für exakt 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Mittelmenge ist auf insgesamt auf 240 Liter begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung / Anwendungsbereich
Asulox darf im Freilandgemüseanbau von Wolliger Fingergut (Digitalis lanata) nach dem Auflaufen bis BBCH 19 der genannten Kultur zur Bekämpfung von Senecio- und Polygonum-Arten gespritzt werden. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde auf insgesamt 4,0 Liter/ha in 200-400 Liter/ha festgelegt. Die Wartezeit „XF“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.