Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Johannis- und Stachelbeere
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 07.04.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat das Präparat Isonet Z mit den Wirkstoffen (E,Z)-2,13-Octadecadien-1-ylacetat und (E,Z)-3,13- Octadecadien-1-ylacetat befristet zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Johannisbeer-Glasflügler (Synanthedon tipuliformis) in Johannisbeere und Stachelbeere beschränkt.
Die Zulassung von Isonet Z wird für die Zeit vom 26. April 2022 bis zum 24. August 2022 und damit für exakt 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge ist auf insgesamt auf 66.000 Dispenser begrenzt. Diese Menge ist ausreichend für ca. 200 ha Behandlungsfläche.
Angaben zur sachgerechten Anwendung / Anwendungsbereich
Das Ausbringen der Dispenser von Isonet Z darf erfolgen gegen der Johannisbeer-Glasflügler (Synanthedon tipuliformis) im Freilandanbau von Johannisbeere, Stachelbeere vor Flugbeginn des Falterfluges und nach Warndienstaufruf im Kulturentwicklungsbereich ab BBCH 71 zur Bekämpfung der Adulten Tiere. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde festgelegt auf insgesamt 330 Dispenser/ha. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.