Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für johannisbeerartiges Beerenobst im ökologischen Anbau
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 12.02.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Spruzit Neu mit den Wirkstoffen Pyrethrine und Rapsöl zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen freifressende Schmetterlingsraupen in Johannisbeerartigem Beerenobst beschränkt.
Die Zulassung von Spruzit Neu wird für die Zeit vom 15. März 2020 bis zum 12. Juli 2020 für exakt 120 Tage erteilt. Die dafür bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf insgesamt 3.000 Liter ausreichend für 150 ha Behandlungsfläche bei zwei Anwendungen begrenzt
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel gegen freifressende Schmetterlingsraupen darf in Johannisbeerartigem Beerenobst (Ökologischer Anbau) darf im Freiland Kernobst (ökologischer Anbau) nach bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen gespritzt oder gesprüht werden.
Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt. Zwischen den Anwendungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 5 Tagen eingehalten werden.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde auf 10 Liter/ha in max. 1000 Liter Wasser/ha festgesetzt. Die Wartezeit wurde auf exakt 3 Tage festgelegt.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.