Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Kernobst
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 21.02.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für Isomate CLR MAX TT mit den Pheromonen (E,E)-8,10-Dodecadien-1-ol, (Z)-11-Tetradecen-1-yl-acetat, (Z)-9-Tetradecen-1-yl-acetat, Dodecan-1-ol, Tetradecan-1-ol die Zulassung gegen den Fruchtschalenwickler (Adoxophyes orana) und gegen den Lederfarbener Schalenwickler (Pandemis heparana) in Kernobst erteilt.
Die Zulassung von Isomate CLR MAX TT wird für die Zeit vom 5. April 2022 bis zum 2. August 2022 ausgesprochen. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 2.212.500 Dispenser begrenzt und ist damit ausreichend für eine Behandlung von ca. 2.950 ha.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Ausbringen der Dispenser darf vor Flugbeginn und nach Warndienstaufruf im Freilandobstanbau von Kernobst ab BBCH 71 zur Bekämpfung der Adulten der oben genannten Schaderreger erfolgen. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung und je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Aufwand wurde auf 750 Dispenser/ha festgelegt. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.