Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Metalaxyl-M
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 10.02.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übermittelte heute eine Zulassung für Notfallsituationen im Pflanzenschutz. In diesem Zusammenhang wurde die Zulassung für das Produkt Fonganil Gold (Wirkstoff: Metalaxyl-M) ausgesprochen.
Damit ist das Produkt ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung beschränkt auf die Jungpflanzenanzucht im Gewächshaus:
- von Tomaten gegen Phytophthora-Wurzel/Stängelfäule,
- von Salat-Arten und frische Kräuter gegen Falscher Mehltau
- und zusätzlich bei der Weiterkultur von Beet- und Balkonpflanzen gegen Phytophthora- und Pythium-Arten
Die Zulassung von Fonganil Gold zur o.g. Anwendungen wird jeweils für die Zeit vom 9. Februar 2023 bis zum 8. Juni 2023 ausgesprochen. Bei der jeweils bundesweit zugelassenen Menge muss wie folgt differenziert und begrenzt werden:
- 200 Liter zur Behandlung von Tomaten-Jungpflanzen auf ca. 80 ha
- 300 Liter zur Behandlung von Salat- und Kräuter-Jungpflanzen auf insgesamt ca. 120 ha
- 400 Liter stehen zur Verfügung zum Einsatz in der Erzeugung von Beet- und Balkonpflanzen und ist damit ausreichend für die Behandlung von ca. 50 ha
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel darf bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome in der Jungpflanzenanzucht von „Tomate im Gewächshaus“ ab BBCH 12 gegossen werden. In „Salat-Arten und frische Kräuter“ in der Jungpflanzenerzeugung im Gewächshaus auf versiegelten Flächen wird das Mittel ab BBCH 12 gegossen. Im Zierpflanzenanbau von „Beet- und Balkonpflanzen“ wird das Mittel bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome Jungpflanzenanzucht und Produktion von Halbfertigware eingesetzt. Die jeweils geltende, maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendungen für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf jeweils 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand in Tomaten und in Salat-Arten und „frische Kräuter“ beträgt jeweils exakt 0,25 ml/m² in 2 Liter Wasser/m². Bei der Bekämpfung von Phytophthora- und Pythium-Arten in Beet- und Balkonpflanzen wird die Aufwandmenge wie folgt differenziert:
- 6,8 Liter/ha (bei Topfgrößen mit einem Durchmesser von bis zu 9 cm)
- 11 Liter/ha (bei Topfgrößen mit einem Durchmesser von 10-14 cm)
- (Gießbehandlung mit 13 ml Produkt pro hl Wasser (0,013%))
Die jeweilige Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Achtung: Sämtliche Angaben zur sachgerechten Anwendung in o.a. Kulturen und Indikationen, zu den exakten Aufwandmengen und den Wartezeiten sind zwingend zu berücksichtigen und einzuhalten.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.