Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung gegen Apfelblütenstecher
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 27.01.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Minecto One (Wirkstoff Cyantraniliprole) zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Apfelblütenstecher (Anthonomus pomorum) in Apfel beschränkt.
Die Zulassung von Minecto One wird für die Zeit vom 15. Februar 2023 bis zum 13. Juni 2023ausgesprochen. Damit ist die Anwendung in der genannten Kultur in einem Zeitraum von exakt 120 Tagen möglich. Die bundesweit zugelassene Minecto One-Menge ist auf 375 kg begrenzt und damit ausreichend für 3.000 ha Behandlungsfläche.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel darf im Entwicklungsbereich der Kultur im BBCH-Stadium 53 bis 54 nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf, nach dem Einwandern der Käfer in die Obstanlagen vor Eiablagebeginn gespritzt oder gesprüht werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt exakt 62,5 g/ha und je m Kronenhöhe in max. 500 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe. Maximal dürfen 125 g/ha (2 m Kronenhöhe) eingesetzt werden. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.