Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung gegen Schorf in Kernobst
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 08.03.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat das Präparat CURATIO mit den Wirkstoff Schwefelkalkbrühe befristet zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Schorf (Venturia spp.) in Kernobst beschränkt.
Die Zulassung von Curatio wird für die Zeit vom 15. März 2022 bis zum 12. Juli 2022 und damit für exakt 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Mittelmenge ist auf insgesamt auf 1.391.400 Liter begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung / Anwendungsbereich
Curatio darf im Freilandobstanbau von Kernobst gegen Schorf (Venturia spp.) bei Infektionsgefahr bzw. nach Warndienstaufruf bis ins BBCH-Stadium 69 der Kultur gespritzt oder gesprüht werden. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung auf 6 Anwendungen und für die Kultur bzw. je Jahr auf 15 Anwendungen begrenzt. Zwischen den Behandlungen ist ein Behandlungsabstand von 1 Tag einzuhalten.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde auf 6 Liter pro ha und m Kronenhöhe bei einem Wasseraufwand 500 Liter pro ha und m Kronenhöhe festgelegt. Insgesamt dürfen maximal 18 Liter pro ha (bezogen auf drei m Kronenhöhe) eingesetzt werden. Die Wartezeit wurde auf 30 Tage festgelegt.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.