Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung um dem zunehmenden Vogelfraß zu entgegnen
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 15.12.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Korit 420 FS mit dem Wirkstoff Ziram zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Saatgutbehandlung in Mais gegen Vogelfraß (Fasan, Rabenkrähe, Taube) beschränkt.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 15. Januar 2021 bis zum 14. Mai 2021 für exakt 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 5.000 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für die Behandlung von ca. 28.600 ha.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel zur Saatgutbehandlung gegen Vogelfraß in Mais darf vor der Saat im Freiland eingesetzt werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt 87,5 ml/Saatguteinheit (entspricht 0,6 Liter/100 kg Saatgut). Der maximale Mittelaufwand von 175 ml/ha entspricht maximal 2 Saatgut-Einheiten pro ha (eine Einheit entspricht 50.000 Korn). Achtung: Für Sortenversuche kann diese Aussaatstärke geringfügig überschritten werden.
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.