Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung zur Behandlung von Kernobst
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 27.01.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Spruzit Neu (Wirkstoff: Pyrethrine und Rapsöl) zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung in Kernobst gegen Apfelblütenstecher beschränkt.
Die Zulassung von Spruzit Neu wird für die Zeit vom 1. Februar 2022 bis zum 31. Mai 2022 ausgesprochen. Der Einsatz ist nur für Kartoffeln auf Starkbefallsflächen vorgesehen. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf insgesamt 75.000 kg begrenzt und ist damit ausreichend für ca. 5.000 ha Starkbefallsflächen.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Spruzit Neu darf nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf vor der Blüte im Freilandanbau von Kernobst gespritzt werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung und je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt die im Abstand von mindestens 3 Tagen durchgeführt werden dürfen.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt 2,3 Liter/ha und je m Kronenhöhe in max. 500 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe. Die Ausbringmenge 4,6 l/ha je Behandlung darf bei maximal 2 m Kronenhöhe nicht überschritten werden.
Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.