Pflanzenschutzmittel – WAKIL XL als zeitlich befristete Notfallzulassung
Wichtige Informationen vom LTZ Augustenberg vom 09.11.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat das Präparat WAKIL XL mit den Wirkstoffen Cymoxanil, Fludioxonil und Metalaxyl-M als Notfallzulassung zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf die Saatgutbehandlung gegen Botrytis cinerea, Falscher Mehltau (Peronospora pisi), Brennfleckenkrankheit (Ascochyta pisi), Pythium-Arten und Fusarium-Arten in Erbse, Futtererbse und Buschbohne beschränkt. Die Aussaat des gebeizten Saatgutes findet in den jeweiligen Mitgliedstaaten statt.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 16. November 2022 bis zum 15. März 2023 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 6.380 kg begrenzt, was einem Export von 3.186,3 t Saatgut (Erbse, Futtererbse und Buschbohne) für knapp 12.820 ha Fläche entspricht.
Bei der Zulassung werden folgende Anwendungsgebiete festgesetzt:
Anwendung | Kultur | Schadorganismus |
1 | Erbse | Fusarium-Arten, Botrytis cinerea, Falscher Mehltau (Peronospora pisi), Brennfleckenkrankheit (Ascochyta pisi), Pythium-Arten |
2 | Futtererbse | Fusarium-Arten, Botrytis cinerea, Falscher Mehltau (Peronospora pisi), Brennfleckenkrankheit (Ascochyta pisi), Pythium-Arten |
3 | Buschbohne | Fusarium-Arten, Pythium-Arten |
Detaillierte Angaben zur sachgerechten Anwendung von WAKIL XL im jeweiligen Anwendungsgebiet sowie Angaben zu den jeweiligen Aufwandmengen und ggf. unterschiedlichen Wartezeiten sind den Gebrauchsanweisungen zu entnehmen.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.