Pflanzenschutzmittel – Wichtige Informationen zu aktuellen Notfallzulassungen
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 21.05.2022
Weitere Notfallzulassungen für die Cercospora-Bekämpfung in der Zuckerrübe
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat eine Zulassung für Panorama (Wirkstoffe: Metconazol + Prothioconazol) vom 2. Juni bis zum 29. September 2022 gegen Cercospora Blattflecken in Zuckerrübe erteilt. Das Mittel kann mit 0,6 l/ha in 100 bis 400 l Wasser/ha gespritzt werden. Es sind maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 21 Tagen möglich (maximal 1,2 l/ha in der Kultur). Wartezeit: 28 Tage. Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 10 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten beträgt der Mindestabstand 5 Meter.
Hinweis: Der Bescheid für Propulse (Wirkstoffe: Prothioconazol + Fluopyram) wurde geändert. Die Beschränkungen für den Nachbau von Getreide, Blatt-, Wurzel- und Knollengemüse wurden gestrichen, da für diese Kulturen neue Rückstandshöchstgehalte vorliegen.
Yucon (Wirkstoff: Kupfersulfat + Schwefel) kann vom 1. Juli bis zum 29. Oktober 2022 gegen Cercospora Blattflecken in Zuckerrübe mit 3,0 l/ha in 150 bis 400 l Wasser/ha gespritzt werden. Es sind maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 7 Tagen möglich (maximal 6,0 l/ha in der Kultur). Wartezeit: 14 Tage. Achtung: Kupfermittel dürfen erst nach einer Anbaupause von mindestens drei Jahren wieder zum Einsatz kommen! Anwendung in Nachbarschaft zu Oberflächengewässern nur mit einem verlustmindernden Gerät. Folgende Abstände sind einzuhalten: Abdriftminderungsklasse 90%-20m (NW607-1).
Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener 20 Meter breiter Randstreifen vorhanden sein (NW706).
Die Bescheide für Coprantol Duo (Wirkstoffe: Kupferoxychlorid + Kupferhydroxid) und Cuproxat (Wirkstoff: Kupfersulfat) wurden ergänzt. Bei Behandlungen mit niedrigerer Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, z.B. im ökologischen Pflanzenbau) kann die maximal Anzahl der Behandlungen erhöht werden, solange die für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtaufwandmenge nicht überschritten wird.
Weitere Zulassung für Notfallsituationen nach Artikel 53
Pirimor G (Wirkstoff: Pirimicarb) ist gegen Blattläuse als Virusvektoren in Zuckerrübe vom 10. Mai 2022 bis zum 6. September 2022 für 120 Tage zugelassen. Pirimor G kann mit 0,3 kg/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha bis Bestandesschluß maximal einmal gespritzt werden. Wartezeit: F.
Achtung: Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 20 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten folgende reduzierte Abstände: 50%-10m, 75%-5m, 90%-5m. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener 20 Meter breiter Randstreifen vorhanden sein (NW706).
Tutavir (Wirkstoff: Granulosevirus) ist wieder gegen die Raupen der Tomatenminiermotte in Tomate im Gewächshaus für die Zeit vom 16. Mai bis zum 12. September 2022 für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann ab Schlüpfen der ersten Raupen mit 0,2 l/ha in 200 bis 1.800 l Wasser/ha gespritzt werden. Es sind maximal 17 Behandlungen (maximal 2,0 l/ha und Jahr) im Abstand von mindestens 6 Tagen möglich. Wartezeit: F.