Pflanzenschutzmittel – Zulassung aufgrund von Notfallsituationen nach Artikel 53
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 28.03.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für Benevia (Wirkstoff: Cyantraniliprole) erneut die Zulassung gegen die Spargelfliege in Spargel im Freiland nach der Stechperiode in Ertragsanlagen und nach dem Austrieb in Junganlagen vom 1. April bis zum 29. Juli 2022 für 120 Tage erteilt. Das Mittel kann mit 0,75 l/ha in 300 bis 800 l Wasser/ha als Bandbehandlung (25 bis 30 cm) spätestens bis 3 Wochen vor dem zu erwartenden Blühbeginn gespritzt oder gesprüht werden. Es ist maximal eine Behandlung möglich. Wartezeit: F. Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist die Anwendungsbestimmung NT108 zu beachten.
Auch Exirel (Wirkstoff: Cyantraniliprole) wurde wieder gegen den Liebstöckelrüssler in Hopfen für die Zeit vom 1. April bis zum 29. Juli 2022 für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann auf Flächen mit Starkbefall nach Warndienstaufruf mit 0,375 ml pro Stock in 0,25 l Wasser pro Stock (maximaler Mittelaufwand 750 ml/ha bei 2.000 Stöcken/ha) maximal einmal als Einzelpflanzenbehandlung gegossen werden. Wartezeit: F.
In Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten sowie in sonstigen von der zuständigen Behörde zum Schutz des Grundwassers abgegrenzten Gebieten ist die Anwendung dieses Mittels verboten (NG300). Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Cyantraniliprole enthalten (NG364). Anwendung erst nach dem Kreiseln (NW715). Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Anwendung nur, wenn sichergestellt ist, dass während der Vegetationsperiode im Hopfengarten und unmittelbar an diesen angrenzend keine blühenden, für Bestäuber attraktiven Wildkräuter vorhanden sind (NT191).
Spruzit Neu (Wirkstoffe: Pyrethrine + Rapsöl) ist gegen Blattläuse und beißende Insekten in Süß- und Sauerkirsche (ökologischer Anbau) für die Zeit vom 1. April bis zum 29. Juli 2022 für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen mit 3,5 l/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe gespritzt oder gesprüht werden. Maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 5 Tagen. Wartezeit: 3 Tage.
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 90 % - 20 m (NW607-1). Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 10 Metern vorhanden sein (NW701).