Pflanzenschutzmittel – Zulassung für Notfallsituation nach Artikel 53
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 13.07.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Luna Sensation (Wirkstoffe: Trifloxystrobin und Fluopyram) gegen Echten Mehltau in Hopfen (ausschließlich für die mehltauanfällige Sorte Herkules) vom 7. Juli bis zum 3. November 2021 für 120 Tage zugelassen.
Das Mittel kann bei Infektionsgefahr bzw. nach Warndienstaufruf von BBCH 31 bis 37 mit 0,27 Liter/ha in 800 bis 1200 Liter Wasser/ha, BBCH 37 bis 55 mit 0,4 Liter/ha in 1500 bis 2200 Liter Wasser/ha und BBCH 55 bis 79 mit 0,6 Liter/ha in 2600 bis 3300 Liter Wasser/ha gespritzt oder gesprüht werden. Es sind maximal 2 Behandlungen im Abstand von 10 bis 14 Tagen zulässig. Wartezeit: 21 Tage.
Achtung: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 90%-20m (NW607-1). Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20m vorhanden sein (NW706).
Für CURATIO (Wirkstoff: Schwefelkalkbrühe) wurde die Zulassung vom 7. Juli bis zum 3. November 2021 befristet für 120 Tage gegen Blattfallkrankheit (Marssonina coronaria) und Regenflecken-/Fliegenschmutzkrankheit in Kernobst im Freiland erteilt.
Das Mittel kann bei Infektionsgefahr bzw. nach Warndienstaufruf ab Fruchtdurchmesser bis 40 mm (BBCH 74) mit 6 Liter/ha und m Kronenhöhe (maximal 18 Liter/ha bezogen auf 3m Kronenhöhe), Wasseraufwand 500 Liter/ha und m Kronenhöhe, gespritzt oder gesprüht werden. Maximal 3 Behandlungen in dieser Anwendung und 15 Behandlungen je Jahr im Abstand von einem Tag. Wartezeit: 30 Tage.
Achtung: Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 10 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gilt ein reduzierter Abstand von 5 Metern.