Pflanzenschutzmittel – Zulassung für Notfallsituationen nach Artikel 53
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 20.02.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für Surround (Wirkstoff: Aluminiumsilikat) wieder die Zulassung gegen Birnblattsauger in Birne für die Zeit vom 15. Februar bis zum 14. Juni 2023 für 120 Tage erteilt. Das Mittel darf im Spätwinter/frühen Frühjahr bei Flugbeginn der Birnenblattsauger (bis BBCH 65) sowie im Herbst nach dem Laubfall (ab BBCH 97) nach Warndienstaufruf mit 16 kg/ha und m Kronenhöhe in max. 400 l/ha Wasser und m Kronenhöhe (maximal 32 kg/ha bei maximal 2 m Kronenhöhe) gespritzt oder gesprüht werden. Es sind maximal vier Behandlungen möglich. Wartezeit: F.
Für das Pheromon Isonet Z wurde wieder eine Zulassung zur Verwirrung des Johannisbeerglasflüglers in Johannis- und Stachelbeere vom 26. April 2023 bis zum 24. August 2023 für 120 Tage erteilt. Ab Stadium BBCH 71 werden vor Beginn des Falterfluges und nach Warndienstaufruf 330 Dispenser/ha aufgehängt. Wartezeit: F.
Mit Isomate CLR MAX TT hat eine weiteres Pheromonprodukt eine Notfallzulassung zur Verwirrung des Fruchtschalenwicklers und des Lederfarbener Schalenwicklers in Kernobst für die Zeit vom 5. April bis zum 2. August 2023 für 120 Tage erhalten. Ab Stadium BBCH 71 werden vor Beginn des Falterfluges und nach Warndienstaufruf 750 Dispenser/ha aufgehängt. Wartezeit: F.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei den o.a. Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.