Pflanzenschutzmittel – Zulassungen aufgrund von Notfallsituationen nach Artikel 53
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 27.02.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für Surround (Wirkstoff: Aluminiumsilikat) erneut die Zulassung zur Befallsminderung von Rapsglanzkäfern in Raps für den ökologischen Anbau für die Zeit vom 1. März bis zum 28. Juni 2023 für 120 Tage erteilt. Das Mittel darf während der Entwicklung der Blütenanlagen, solange die Blüten noch geschlossen sind (BBCH 51 bis 60) nach Warndienstaufruf mit 25 kg/ha in 300 bis 400 Liter Wasser/ha gespritzt werden. Es sind maximal vier Behandlungen möglich. Wartezeit: F.
Achtung: Es muss zwingend ein Netzmittel zugemischt werden. Nach Abwaschung durch Regen ist der Belag zu erneuern.
Für Curatio (Wirkstoff: Schwefelkalkbrühe) wurde erneut die Zulassung gegen Schorf in Kernobst für die Zeit vom 15. März bis zum 12. Juli 2023 für 120 Tage erteilt. Das Mittel darf bei Infektionsgefahr bzw. nach Warndienstaufruf bis Ende der Blüte (BBCH 69) mit 8 Liter/ha und m Kronenhöhe in 500 Liter Wasser/ha und m Kronenhöhe (maximal 24 Liter/ha bezogen auf drei Meter Kronenhöhe), maximal 6 Behandlungen, sowie ab Fruchtbildung (BBCH 70) mit 6 Liter/ha und m Kronenhöhe in 500 Liter Wasser/ha und m Kronenhöhe, (maximal 18 l/ha bezogen auf drei Meter Kronenhöhe), maximal 9 Behandlungen, im Abstand von einem Tag gespritzt oder gesprüht werden. Somit sind insgesamt fünfzehn Behandlungen mit maximal 306 Liter/ha möglich. Wartezeit: 30 Tage.
Achtung: Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 20 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten folgende reduzierte Abstände: 50%-15m, 75%-10m, 90%-5m. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT109 zu beachten.
Quassia MD (Wirkstoff: Quassin) ist wieder im ökologischen Hopfenanbau gegen die Hopfenblattlaus sowie im ökologischen Kern- und Steinobstanbau gegen Sägewespen für die Zeit vom 15. März bis zum 12. Juli 2023 für 120 Tage zugelassen.
In Hopfen kann das Mittel nach Ende des Blattlauszuflugs nach Erreichen von Schwellenwerten oder Warndienstaufruf mit 2,25 kg/ha in 800 bis 2200 Liter Wasser/ha gesprüht oder gestrichen werden. Maximal eine Behandlung ab 50% der Gerüsthöhe erreicht bis Beginn der Blüte (BBCH 35 bis 61). Wartezeit: 60 Tage.
In Kern- und Steinobst kann nach Erreichen von Schwellenwerten oder Warndienstaufruf vor Schlupf der Larven mit 1,5 kg/ha in 1000 Liter Wasser/ha gesprüht werden. Maximal eine Behandlung ab etwa 40% der Blüten geöffnet bis Blühende (BBCH 64 bis 69). Wartezeit: F.