Pflanzenschutzmittel – Zulassungen für Notfallsituationen
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 13.12.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) teilt nachfolgende Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53 mit:
LMA (Wirkstoff: Aluminiumkaliumsulfat) hat wieder eine Zulassung gegen Feuerbrand in Kernobst für 120 Tage erhalten. Das Mittel darf ab dem 20. März bis zum 17. Juli 2022 mit 10 kg/ha und je Meter Kronenhöhe in mindestens 250 bis 500 l Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe bei Infektionsgefahr bzw. bei Warndienstaufruf gespritzt oder gesprüht werden. Ab Beginn bis abgehende Blüte sind 3 Anwendungen, nach Hagel eine weitere Anwendung bis zum Stadium 81 (Beginn der Fruchtreife) zulässig. Wartezeit: F. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 50% - 20m, 75% - 15m, 90% - 5m.
Aufgrund einer Entscheidung der Europäischen Kommission stehen in vielen Kulturen keine Metalaxyl-M-haltige Mittel mehr zur Saatgutbehandlung für die Aussaat im Freiland zur Verfügung. Deshalb hat das BVL für das Produkt Apron XL (Wirkstoff: Metalaxyl-M) eine Zulassung für Notfallsituationen gegen Auflaufkrankheiten (Pythium-Arten) und Falschen Mehltau in einer Reihe von Gemüsearten erteilt. Das Mittel kann vom 16. Dezember 2021 bis zum 14. April 2022 wie folgt eingesetzt und das entsprechend aufgeführte Saatgut gebeizt werden:
- Feldsalat: 2 ml /kg Saatgut; ca. 12 kg Saatgut/ha, entsprechend 24 ml Produkt /ha.
- Rucola-Arten und frische Kräuter: 2 ml/kg Saatgut; ca. 4,5 kg Saatgut/ha, entsprechend 9 ml Produkt/ha.
- Spinat: 20 ml/Saatguteinheit (1.000.000 Körner); maximal 140 ml/ha (entspricht maximal 7 Saatgut-Einheiten pro ha).
- Buschbohne: 18 ml/Saatguteinheit (100.000 Körner); maximal 63 ml/ha (entspricht maximal 3,5 Saatgut-Einheiten pro ha).
- Stangenbohne: 1 ml/kg Saatgut; ca. 63 kg Saatgut/ha, entsprechend 63 ml
- Produkt/ha.
- Beten: 2 ml/kg Saatgut; ca. 5 kg Saatgut /ha, entsprechend 10 ml Produkt/ha.
- Möhre: 1,5 ml/Saatguteinheit (1.000.000 Körner); maximal 4,5 ml/ha (entspricht maximal 3 Saatgut-Einheiten pro ha).
- Radieschen: 30 ml/Saatguteinheit (1.000.000 Körner); maximal 63 ml/ha (entspricht maximal 2,1 Saatgut-Einheiten pro ha).
- Speisezwiebel (Nutzung als Trockenzwiebel): 0,5 ml/Saatguteinheit (250.000 Körner); maximal 5 ml/ha (entspricht maximal 10 Saatgut-Einheiten pro ha).
Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft. Das behandelte Saatgut darf in der Zeit vom 31. März bis zum 29. Juli 2022 im Freiland zur Aussaat kommen.
Achtung - Nachfolgende Auflagen gilt es zwingend zu beachten:
- Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5m/s (NH681).
- Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt.
- Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden (NH679).