Pflanzenschutzmittel – Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 30.05.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für Apron XL (Wirkstoff: Metalaxyl-M) eine Zulassung für das innergemeinschaftliche Verbringen von gegen Auflaufkrankheiten und Falschen Mehltau gebeiztem Saatgut von Buschbohne, Feldsalat, Radieschen, Spinat, frischen Kräutern, Rucola-Arten, Möhre und Rote Bete aus den Niederlanden nach Deutschland und die anschließende Aussaat des so behandelten Saatguts im Freiland vom 8. Juli bis zum 4. November 2022 für 120 Tage erteilt.
Für den Umgang mit dem gebeizten Saatgut gelten die folgenden Anwendungsbestimmungen:
Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5m/s (NH681). Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden (NH679).