Pflanzenschutzmittel – Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53
Wichtige Informationen des RP Stuttgart - Pflanzenschutzdienst - vom 06.07.2022
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Notfallzulassung von Exigon (Wirkstoff: Beauveria bassiana) gegen Engerlinge von Feldmaikäfer, Junikäfer und Gartenlaubkäfer in Wiesen und Weiden, Rasen und Sportplätzen sowie von Feld- und Waldmaikäfer in Weinreben, Baum- und Beerenobst sowie Baumschulgehölzpflanzen (ausschließlich in Fahrgassen und Randstreifen von Junganlagen) um 120 Tage verlängert. Das Mittel darf wieder ab dem 15. August bis zum 12. Dezember 2022 beim Überschreiten von Behandlungsschwellen und erwartetem Starkbefall mit 3 kg/ha in 300 bis 500 l Wasser/ha zur Anwendung kommen. Es kann umbruchlos und als Suspension in Cultan- oder Säschlitztechnik ausgebracht oder nach Umbruch mit driftreduzierenden Düsen, niedrigem Spritzbalken auf unbewachsenen Boden und direkt gefolgt von einer Einarbeitung und Neuansaat gespritzt werden. Es ist auch eine Gießanwendung über die Tröpfchenbewässerung möglich. Der gesamte Aufwand ist auf 6 kg/ha begrenzt.
Signal 300 ES (Wirkstoff: Cypermethrin) wurde gegen Drahtwurm, Getreidebrachfliege, Fritfliege und Getreidelaufkäfer in Roggen vom 15. Juli bis zum 12. November 2022 zugelassen. Das Mittel kann mit 200 ml/dt Saatgut, maximaler Mittelaufwand 440 ml/ha (entsprechend maximal 220 kg Saatgut/ha) gebeizt werden.
Achtung: Die Anwendung des Mittels auf Saatgut darf nur in professionellen Saatgutbehandlungseinrichtungen vorgenommen werden, die in der Liste "Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung" des Julius Kühn-Instituts aufgeführt sind (NT699-1). Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s (NH681). Das Mittel ist giftig für Kleinsäuger und Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden (NH679-1).
Surround (Wirkstoff: Aluminiumsilikat) hat wieder eine Notfallzulassung für Anwendungen gegen die Kirschessigfliege in Weinrebe (Tafel- und Keltertraube) ab dem 1. Juli bis zum 29. Oktober 2022 für 120 Tage erhalten. Surround kann bei Beginn des Fluges nach Warndienstaufruf ab Beginn der Reife bis zur Lesereife der Beeren (BBCH 81 bis 89) mit 24 kg/ha in 300 bis 400 l Wasser/ha gespritzt oder gesprüht werden. Es sind maximal zwei Behandlungen möglich (maximal 48 kg/ha in der Kultur/Jahr). Der Belag ist nach Abwaschung durch Regen zu erneuern. Wartezeit: F.
Für CURATIO (Wirkstoff: Calciumpolysulfid bzw. Schwefelkalkbrühe) wurde die Zulassung vom 7. Juli bis zum 4. November 2022 befristet für 120 Tage gegen Marssonina- Blattfallkrankheit und Regenflecken-/Fliegenschmutzkrankheit in Kernobst im Freiland erteilt. Das Mittel kann bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndienstaufruf ab Fruchtdurchmesser bis 40 mm (BBCH 74) mit 6 l/ha und m Kronenhöhe (maximal 18 l/ha bezogen auf 3 m Kronenhöhe), Wasseraufwand 500 l/ha und m Kronenhöhe, gespritzt oder gesprüht werden. Maximal 3 Behandlungen in dieser Anwendung und 15 Behandlungen je Jahr im Abstand von einem Tag. Wartezeit: 30 Tage.
Achtung: Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 20 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten folgende reduzierte Abstände: 50%-15m, 75%-10m, 90%-5m. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist die Anwendungsbestimmung NT109 zu beachten.