Pflanzenschutzmittel – Zulassungen im Obstbau aufgrund von Notfallsituationen nach Artikel 53
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 09.05.2022
Für ABC-V14 (Wirkstoff: Granulosevirus) wurde erneut die Zulassung gegen den Apfelwickler in Kernobst vom 10. Mai bis zum 6. September 2022 erteilt. Ab dem Schlüpfen der ersten Larven können maximal 10 Behandlungen mit 0,05 l/ha und je m Kronenhöhe in maximal 400 l Wasser/ ha und je m Kronenhöhe (maximal 2,5 m Kronenhöhe) durchgeführt werden. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt maximal acht sonnige Tage. Wartezeit: F.
Exirel (Wirkstoff: Cyantraniliprole) ist gegen die Kirschessigfliege und Kirschfruchtfliege in Süß- und Sauerkirsche vom 1. Mai bis zum 1. September 2022 und gegen die Kirschessigfliege in Pflaume, Zwetschge, Reneklode, Mirabelle und Pfirsich vom 15. Juni bis zum 12. Oktober 2022 zugelassen.
In Süß- und Sauerkirsche kann nach festgestelltem Befall bzw. Auftreten der Kirschessigfliege bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife (BBCH 81 bis 87) maximal zweimal mit 0,375 l/ha und je m Kronenhöhe in 250 bis 500 l Wasser/ ha und je m Kronenhöhe (maximal 1,0 l/ha je Behandlung und 2,0 l/ha in der Kultur/Jahr) gespritzt oder gesprüht werden. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt mindestens 7 Tage.
Achtung: In Wasserschutzgebieten ist nur eine Behandlung zulässig (maximal 1,0 l/ha in der Kultur/Jahr). Wartezeit: 7 Tage. Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 20 Metern, in Wasserschutzgebieten (1 x 1,0 l/ha) von 15 Meter eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten folgende reduzierte Abstände: 50% - 15m, 75% - 10m, 90% - 5m, in Wasserschutzgebieten: 50% - 10m, 75% - 5m, 90% - 5m.
In Pflaume, Zwetschge, Reneklode, Mirabelle und Pfirsich kann nach festgestelltem Befall bzw. Auftreten der Kirschessigfliege bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife (BBCH 81 bis 87) maximal zweimal mit 0,375 l/ha und je m Kronenhöhe in 250 bis 500 l Wasser/ ha und je m Kronenhöhe (maximal 0,75 l/ha je Behandlung und 1,5 l/ha in der Kultur/Jahr) gespritzt oder gesprüht werden. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt mindestens 7 Tage. In Wasserschutzgebieten ist nur eine Behandlung zulässig (maximal 0,75 l/ha in der Kultur/Jahr). Wartezeit: 7 Tage.
Achtung: Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 15 Meter eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten folgende reduzierte Abstände: 50% - 10m, 75% - 5m, 90% - 5m. Zum Schutz des Grundwassers keine zusätzlichen Anwendungen von Mitteln mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres (NG364). Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT1095 zu beachten.
Des Weiteren ist Exirel (Wirkstoff: Cyantraniliprole auch gegen die Kirschessigfliege in Roter, Weißer und Schwarzer Johannisbeere und Heidelbeere im Freiland vom 15. Mai bis zum 11. September 2022 für 120 Tage zugelassen. Nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf kann bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife (BBCH 81 bis 87) mit 0,75 l/ha in maximal 600 l Wasser/ha gespritzt oder gesprüht werden. Außerhalb von Wasserschutzgebieten sind maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 3 Tagen möglich (maximal 1,5 l/ha in der Kultur/Jahr). In Wasserschutzgebieten ist nur eine Behandlung zulässig (maximal 0,75 l/ha in der Kultur/Jahr). Wartezeit: 3 Tage.
Achtung: Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 10 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten beträgt der Mindestabstand 5 Meter. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT1095, in Wasserschutzgebieten die NT109 zu beachten. Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Cyantraniliprole enthalten (NG364).
Auch für Insegar (Wirkstoff: Fenoxycarb) wurde wieder eine Zulassung gegen Eier und schlüpfende Larven des Pflaumenwicklers in Pflaume, Zwetschge, Mirabelle und Reneklode im Freiland für 120 Tage erteilt. Das Mittel darf ab dem 15. Mai bis 11. September 2022 in den Entwicklungsstadien BBCH 72 bis 85 nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf mit 0,2 kg/ha in maximal 500 l Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe (maximal 0,6 kg/ha) gesprüht werden. Maximal 1,2 kg/ha bei zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 14 Tagen. Wartezeit: 28 Tage.
Achtung: Insegar ist bienengefährlich (B1). Das Mittel darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Die Anwendung auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgender Mindestabstand ist einzuhalten: 90% - 20m.
Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauffolgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das mindestens in die Abdriftminderungsklasse 95% eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die angrenzenden Saumstrukturen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
Vertimec Pro (Wirkstoff: Abamectin) ist wieder gegen den Gemeinen Birnblattsauger in Birne vom 2. Mai bis zum 28. August 2022 für 120 Tage zugelassen. Vertimec Pro kann ab Blühende (BBCH 69 bis 71) nach Warndienstaufruf mit 0,375 l/ha und je Meter Kronenhöhe (maximal 0,75 l/ha, maximal 2 m Kronenhöhe) in maximal 500 l Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe gesprüht werden. Es ist maximal eine Behandlung möglich. Wartezeit: 28 Tage. Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden, dies gilt auch für Unkräuter.
Achtung: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 90% - 20m, 95% - 15m. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 5 m vorhanden sein (NW705). Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT109 zu beachten.