Pflanzenschutzmittel – „SWITCH“ – Zulassungserweiterung für Profianbau
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 12.09.2022
Die Firma Syngenta Agro GmbH informiert heute darüber, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für das Präparat Switch mit den Wirkstoffen Cyprodinil und Fludioxonil eine Erweiterung der bestehenden Zulassung nach Artikel 51 ausgesprochen hat. Das Produkt kann ab sofort nach Art. 51 wie in u.a. Tabelle aufgeführt in Baumschulgehölzpflanzen und im Rasen zur Erzeugung von Roll- / Fertigrasen angewendet werden. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Praxistipp: Der jeweilige Anwendungszeitpunkt, Angaben zur entsprechend erforderlichen Anwendungstechnik und jeweils zugelassene Aufwandmenge sowie die jeweils maximal mögliche Anzahl der Behandlungen sind der jeweiligen Gebrauchsanweisung zu entnehmen.
Schadorganismus Zweckbestimmung | Pflanzen /Pflanzenerzeugnisse Objekte | Verwendungszweck |
Pilzliche Blattfleckenerreger | Baumschulgehölzpflanzen |
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Rhizoctonia spp. | Rasen | Zur Erzeugung von Roll-/Fertigrasen |
Schneeschimmel (Monographella nivalis) | Rasen | Zur Erzeugung von Roll-/Fertigrasen |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.