Pflanzenschutzmittel – Achtung: Einzelne Anwendungen von Vertimec Pro widerrufen!

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 11.04.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 30. März 2023 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Vertimec Pro (Zulassungsnummer: 007030-00) mit dem Wirkstoff Abamectin für die unten aufgeführten Freiland-Anwendungen widerrufen. Diese Anwendungen sind nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.
007030-00/02-001 | Prozessionsspinner | Eiche |
007030-00/02-002 | ||
007030-00/02-003 | ||
007030-00/02-004 | ||
007030-00/02-005 | ||
007030-00/02-006 | ||
007030-00/06-001 | Erdbeermilbe | Erdbeere |
Der Widerruf gilt auch für die gleichen Anwendungen der Vertriebserweiterung Agrimec-Pro (Zulassungsnummer: 007030-61).
Hintergrund: Mit der Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Abamectin wurde gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2023/515 festgelegt, dass nur Anwendungen im Gewächshaus zugelassen werden dürfen. Deshalb wurden alle Freiland-Anwendungen der o.g. Zulassung widerrufen.