Pflanzenschutzmittel – Achtung: Widerruf der Zulassung
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 14.06.2019
In der EU werden die Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe regelmäßig überprüft. Mit der Verordnung (EU) 2015/400 der Kommission vom 25. Februar 2015 wurden die RHG für Metazachlor und andere Wirkstoffe für einige Erzeugnisse abgesenkt. Deshalb hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 13. Juni 2019 die Zulassung von zwei Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Metazachlor zur Anwendung an bestimmten Kulturen widerrufen.
Folgende Anwendungen sind betroffen:
Butisan Rapsan 500 SC | Rucola |
Radieschen, Rettich | |
Johanniskraut | |
Meerrettich |
Diese Anwendungen sind ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen der beiden Pflanzenschutzmittel bleiben von der Entscheidung unberührt.
Hinweis: Der Widerruf gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.