Pflanzenschutzmittel – Änderung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung
Wichtige Informationen aus dem Rhein-Neckar-Kreis und aus dem Neckar-Odenwald-Kreis vom 24.08.2021
In Express-Warndiensten für Ackerbaukulturen im Rhein-Neckar-Kreis und im Neckar-Odenwald-Kreis informieren die jeweils zuständigen Pflanzenschutzexperten N. Waldorf vom Landwirtschaftsamt Buchen und G. Münkel vom Landwirtschaftsamt in Sinsheim, dass die Änderung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung Anfang September 2021 verkündet werden soll und dann in Kraft tritt.
Mit dieser Änderung ist der Einsatz Glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel in allen Wasserschutzgebieten (auch ogL-Gebieten) verboten.
Hinweis: Dieses Verbot gilt in Naturschutzgebieten nach §4 PflSchutzAnwendVO schon seit mehreren Jahren und besteht weiterhin unabhängig vom Pestizidverbot und eventueller Ausnahmen im Biodiversitätsstärkungsgesetz.
Die beiden amtlichen Pflanzenschutzfachleute bitten um Beachtung!