Pflanzenschutzmittel – Alginure im Profianbau in Zierpflanzen
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 29.11.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert heute darüber, dass Alginure Bio Schutz (Wirkstoff: Kaliumphosphonat (Kaliumphosphit)) für den Profianbau eine Zulassungserweiterung zur Behandlung von Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) im Zierpflanzenbau erhalten hat. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Alginure Bio Schutz darf bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis gespritzt werden. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung bzw. für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 3 Anwendungen begrenzt. Der Behandlungsabstand zwischen den einzelnen Behandlungen muss 7 bis 10 Tage betragen.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde bei einer Pflanzengröße über 50 cm auf 5 Liter/ha in 500 bis 1000 Liter Wasser/ha festgelegt. Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Achtung es gelten
(NW642-1): Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
(SF275-42ZB): Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 42 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.