Pflanzenschutzmittel – Anordnung des Ruhens
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 23.01.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat eine Anordnung des Ruhens für Aktuan gegen Peronospora in Weinrebe.
Hintergrund: Zum 25. Februar 2023 wird der Rückstandshöchstgehalt für Cymoxanil in Keltertrauben von 0,3 auf 0,05 mg/kg abgesenkt. Der neue Rückstandshöchstgehalt ist bei acht Behandlungen in der Anwendung von Aktuan (Wirkstoffe: Dithianon + Cymoxanil) gegen Peronospora nicht einhaltbar. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat deshalb mit Bescheid vom 10. Januar 2023 das Ruhen der Zulassung von Aktuan in diesem Anwendungsgebiet angeordnet.
Achtung: Die drei Behandlungen gegen Roten Brenner und/oder Phomopsis sind weiterhin möglich, da diese nicht zu einer Überschreitung des neuen Rückstandshöchstgehaltes führen.
Hinweis: Wenn der Rückstandshöchstgehalt wieder erhöht wird, ein neuer Antrag ist bereits gestellt, kann das Ruhen der Zulassung wieder aufgehoben werden. Bis dahin dürfen nur maximal 3 Behandlungen im Jahr durchgeführt werden!